§ 1 Allgemeine Bedingungen
(1) Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen
und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Hans
Georg Link als Inhaber und Betreiber des Outdoor-Laden und Outdoor-Online-Shop
in 97638 Mellrichstadt und dem Besteller. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
(2) Die Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung der Ware
erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Wir können das Angebot des Kunden nach Wahl
durch unmittelbare Zusendung der Ware oder durch Auftragsbestätigung
innerhalb von zwei Wochen annehmen.
(3) Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen
und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer. Dies
gilt nur für den Fall, das die Nichtlieferung nicht von
uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongurenten
Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird
über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.
(4) Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden
auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
(5) Wir behalten uns technische und optische Änderungen
der im Online-Shop angebotenen Artikel im Rahmen des Zumutbaren
vor.
(6) Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nur mit vorheriger
Zustimmung von uns übertragbar.
§ 2 Widerrufsrecht
(1) Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Vertrages gerichtliche Willenserklärung innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch
Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer
zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts
zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket
versendet werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert
bis zu € 50,-- der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte
Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Ab einem Bestellwert
von € 50,-- hat der Verbraucher die Kosten nicht zu tragen.
(3) Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten.
Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.
Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr
als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher
zu tragen.
§ 3 Lieferbedingungen
(1) Lieferkosten: Siehe Versandinformation
(2) Die Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins bedarf
der Textform.
(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf
der Liefergegenstand zum Versand abgegeben worden ist oder bei
Abholung durch den Besteller die Lieferung versandbereit ist
und dies dem Besteller mitgeteilt wird. Teillieferungen kann
der Besteller micht zurückweisen.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen in Fällen
höherer Gewalt, die dem Lieferer die Lieferung erschweren.
Hierzu gehören insbesondere Arbeitskampfmaßnahmen
in Drittbetrieben, sofern dem Lieferer kein Anwendungsverschulden
trifft.
§ 4 Preis- und Zahlungsbedinungen
(1) Als Preis gilt der für die jeweilige Lieferung am Tag
der Bestellung gültige Webseiten-Preis incl. der gültigen
gesetzlichen Mwst als vereinbart. Mit erscheinen der neuen Preisliste
bzw. Preisdarstellung auf der Webseite verlieren alle vorherigen
Preislisten ihre Gültigkeit. Der Rechnungsbetrag ist sowie
er bei der Bestellung vereinbart ist, zu zahlen.
(2) Der Besteller kann ein Zurückhaltungsrecht nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
(3) Der Besteller hat eine Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch
den Lieferer anerkannt worden sind.
(4) Bei Verzug des Bestellers werden Verzugszinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinsatz der EZB
berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
Jede Erinnerung und Mahnung wird mit Kosten von je 5€ berechnet.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten
wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus dem laufendem Geschäftsbeziehungen
vor.
(2) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller
auf das Vorbehaltseigentum der Firma Link hingewiesen und diese
unverzüglich unter Übergabe der für die Inervention
notwendigen Unterlagen benachrichtigen. Die Kosten der Intervention
trägt der Besteller.
§ 6 Gewährleistung
(1) Ist der Besteller Unternehmer, leisten wir für Mängel
der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
(2) Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur unerheblichen Mängeln, steht dem Besteller
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(4) Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb
einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich
anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für
den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Festestellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(5) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns
nicht. Herstellergarantien bleiben hirvon unberührt.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leichten fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. dies gilt auch bei
leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesätzlichen
Vertreter oder Erfüllunghilfen.
(2) Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesendlicher Vertragspflichten nicht.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten
die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Verletzungen
des Lebens, des<Körpers oder der Gesundheit des Kunden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Wir sind berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsverbindungen
erhaltenen personenbezogenen Daten i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten.
(2) Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat.
(3) Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen
ausschließlich dem zum Zeitpunkt der Vertagsabschlusses
geltenden deutschen Recht, jedoch unter Ausschluss der Geltung
des einheitlichen UN - Kaufrechts.
(4) Sollten einzeln Bestimmungen des Vertrags einschließlich
dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei
Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief,
Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Die Frist beginnt frühestens mit der Kenntnisnahme von
dieser Widerrufsbelehrung und dem Erhalt der Ware. Zur Wahrung
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der
Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Outdoor Link, Hauptstrasse
40, 97638 Mellrichstadt, Tel. 09776/6615 oder FAX 5534 sowie
E-Mail: info@outdoorlink.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren. Können sie uns die
empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen
ist. Im Übrigen können Sie Wertersatz vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie eine Eigentümer in Gebrauch nehmen
und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige
Sachen sind zurückzusenden. Bei einer Rücksendung
aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu
50,-- Euro berträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Outdoor Link (Schuh und Sporthaus Link) 97638 Mellrichstadt |
| § 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Verträge über die
Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen,
die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss
nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten
Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).
(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die
zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem
Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche
Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können,
insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
(3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge
1. über Fernunterricht (§ 1 Fernunterrichtsschutzgesetz),
2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§
1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz), 3. über Finanzgeschäfte,
insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen
und Versicherungen sowie deren Vermittlung, 4. über die
Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung
von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken, 5. über
die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen
Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die
am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines
Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und
regelmäßiger Fahrten geliefert werden, 6. über
die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung,
Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken
sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss
verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt
oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,
7. die geschlossen werden a) unter Verwendung von Warenautomaten
oder automatisierten Geschäftsräumen oder b) mit
Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung
von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung
zum Gegenstand haben.
(4) Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere
Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen,
insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.
§ 2 Unterrichtung des Verbrauchers
(1) Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung
oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen
der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers
für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen
müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich
offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei
der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer
Vorschriften bleiben unberührt.
(2) Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor
Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten
Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich
informieren über: 1. seine Identität und Anschrift,
2. wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie
darüber, wann der Vertrag zustande kommt, 3. die Mindestlaufzeit
des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig
wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat, 4. einen Vorbehalt,
eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware
oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die
versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit
nicht zu erbringen, 5. den Preis der Ware oder Dienstleistung
einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,
6. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,
7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung
oder Erfüllung, 8. das Bestehen eines Widerrufs- oder
Rückgaberechts nach § 3, 9. Kosten, die dem Verbraucher
durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen,
sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen
der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen, 10. die Gültigkeitsdauer
befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
(3) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen
nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens
unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens
bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger
zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf
folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form aufmerksam gemacht werden: 1. Informationen
über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung
und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach
den §§ 3 und 4 sowie über den Ausschluss des
Widerrufsrechts nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe
b, 2. die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei
der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie
eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei
juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen
auch den Namen eines Vertretungsberechtigten, 3. Informationen
über Kundendienst und geltende Gewährleistungs-
und Garantiebedingungen, 4. die Kündigungsbedingungen
bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen
und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für
unbestimmte Zeit geschlossen werden. Die Sätze 1 und
2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar
durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden,
sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über
den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden.
Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die
Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können,
bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
(4) Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen
bleiben unberührt.
§ 3 Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach §
361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist
beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung
von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger,
bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei
Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses;
die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch
den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften
Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht
erlischt 1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier
Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und 2. bei Dienstleistungen
a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder b)
wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung
mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist
begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst
hat.
(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung
und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei
Fernabsatzverträgen 1. zur Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können
oder deren Verfalldatum überschritten würde, 2.
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher
entsiegelt worden sind, 3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften
und Illustrierten, 4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen
oder 5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann
für Verträge über die Lieferung von Waren ein
Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3
Nr. 1 gelten entsprechend.
§ 4 Finanzierte Verträge
(1) Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat,
ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert,
so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags
gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von
einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß
§ 3 in Verbindung mit §§ 361a, 361b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung
nach § 361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder § 361b Abs.
1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf
hinweisen. § 361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung
von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder
teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag
und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen
sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen,
wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss
des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient.
Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder
der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so
tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich
der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe (§
361a Abs. 2, § 361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers
ein.
§ 5 Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
(1) Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften
dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
(2) Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften
durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
§ 6 Übergangsvorschrift
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge,
die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
(2) Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt
wurden und die § 2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen
bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden. |